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Als gerichtlich ermächtigter Übersetzer kann ich Ihre Urkunden amtlich beglaubigt übersetzen. Die Beglaubigung bestätigt offiziell, dass der Text richtig und vollständig übertragen wurde. Eine Beglaubigung wird benötigt, wenn Urkunden für behördliche Vorgänge verwenden werden.
Übersetzungshonorar wird nach Zeilen abgerechnet. Eine Normzeile beträgt 55 Anschläge. Der Zeilenpreis variiert je nach Fachgebiet und Sprache. Für bestimmte Urkunden berechne ich feste Pauschalpreise. Bei größeren Volumina sind Sonderkonditionen natürlich möglich. Sprechen Sie mich einfach an.
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